(A3) Einwohnermeldeamtsanfrage Stufe 3

Wir empfehlen Ihnen die isolierte Einwohnermeldeamtsanfrage, wenn Sie einen amtlichen Nachweis über die Meldeadresse einer gesuchten Person benötigen, zum Beispiel zur Vorlage bei Gericht.

Die Angaben einer einfachen Melderegisterauskunft umfassen Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift.

Benötigen Sie darüber hinaus weitere Informationen, können Sie uns mit einer sog. erweiterten Melderegisterauskunft beauftragen.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft werden deutlich mehr Angaben zu einer Person beauskunftet. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen: Für das Auskunftsersuchen müssen wir gegenüber der Meldebehörde zwingend das berechtigte Interesse (z. B. eine Forderung oder einen Schuldtitel) nachweisen. Private Gründe wie Klassentreffen oder Familienfeiern werden nicht akzeptiert.

Sie können eine erweiterte Melderegisterauskunft per E-Mail an support@supercheck.de beauftragen. Hierzu mailen Sie uns bitte Ihre Kundennummer und welche Informationen Sie benötigen (z. B. Geburtsdatum, Voranschriften). Den Nachweis des berechtigten Interesses fügen Sie ebenfalls bei. Sobald die Rückmeldung vom Amt vorliegt, wird das Ergebnis in Ihrem Kundenbereich zur Verfügung gestellt.

Die Kosten variieren, abhängig von den Gebühren des Einwohnermeldeamtes, zwischen 15,- bis 30,- Euro. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 4,- Euro.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Vor- und Nachname
  • zuletzt bekannte vollständige Adresse
  • sofern bekannt, das Geburtsdatum
  • Nachweis berechtigtes Interesse

Möglicher Inhalt einer erweiterten Melderegisterauskunft:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland den Staat
  • Familienstand, mit der Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Meldeanschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Adresse des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Adresse des Ehepartners oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Amtliche Auskunftssperre

Zum Schutz einer Person besteht per Gesetz die Möglichkeit einer sog. amtlichen Auskunftssperre. Gründe sind Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit. Die Auskunftssperre gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.

Eine einfache Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen nicht möglich. Die neue Adresse wird nur unter strengen Auflagen herausgegeben. Dazu zählt, dass Sie uns für die manuelle Bearbeitung der amtlichen Auskunftssperre zwingend das berechtigte Interesse (Rechnung, Titel) zur Verfügung stellen.

Die Nachermittlung amtliche Auskunftssperre beauftragen Sie selbst in Ihrem persönlichen Kundenbereich und senden uns den Nachweis des berechtigten Interesses (unter Angabe der Auftrags-Nr.) per E-Mail an support@supercheck.de oder Fax an 06086/ 398859 zu. Sobald wir das Ergebnis vom Amt erhalten haben, wird dieses in Ihrem Kundenbereich zur Verfügung gestellt. Es fallen Kosten in Höhe von 13,- Euro an.

Tipp: Sofern Sie Schuldner in Österreich oder der Schweiz suchen, empfehlen wir Ihnen das Produkt Melderegisteranfrage Österreich bzw. Schweiz.

Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Einwohnermeldeamtsanfrage Stufe 3“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.

Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.

  • Preis: € 13,00
  • Rabatte: ab 100 Anfragen monatlich
  • Kosten: pro Auskunft
  • Erfolgsquote: 50-60 %

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