(P5) Erbenermittlung

Ihr Schuldner ist verstorben, doch Sie müssen nicht auf ihre Forderungen verzichten. Mit einer Erbenermittlung erfahren Sie, ob das Erbe positiv ist und angetreten wurde. So können Sie Forderungen gegenüber den Erben geltend machen. Hierfür müssen Sie wissen, welche Verwandten des Verstorbenen aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder andere benannte Personen bzw. Institutionen als Erben infrage kommen. Die Erbenermittlung liefert Ihnen alle wichtigen Angaben.

Nachlassgericht

Über das jeweils zuständige Nachlassgericht ermitteln wir die möglichen Erben des Verstorbenen. Dies können neben natürlichen Personen auch Institutionen wie zum Beispiel Stiftungen sein. Wir informieren Sie über eventuell bestehende Nachlasspflegeschaften bzw. Nachlasspfleger oder Erbausschlagungserklärungen.

Unsere Auskunft beinhaltet:
• die Anschriften sowie die Geburtsdaten der gesuchten Erben, sofern diese beim Nachlassgericht bekannt sind oder ein Erbschein beantragt wurde.

Folgende Angaben des Verstorbenen sind erforderlich:
• Vor- und Nachname
• zuletzt bekannte vollständige Adresse
• Sterbeort und Sterbedatum*
• sofern bekannt, das Geburtsdatum
• Nachweis berechtigtes Interesse

Das berechtigtes Interesse (Vollstreckungsbescheid, Titel, offene Forderung) kann bei der Beauftragung über Ihren Kundenbereich als PDF hochgeladen oder unter Angabe der Auftragsnummer per E-Mail an support@supercheck.de zur Verfügung gestellt werden.

*Nicht immer sind Sterbedatum und Sterbeort Bestandteil der Rückmeldung des Nachlassgerichts. Sofern diese zusätzlichen Informationen benötigt werden, kann eine kostenpflichtige erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage eingeholt werden. Nähere Informationen zur Beauftragung der erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage finde Sie hier.

Sofern die vom Nachlassgericht zur Verfügung gestellte Anschrift des Erben unvollständig oder erkennbar veraltet ist, kann die beim Einwohnermeldeamt verzeichnete Anschrift über eine kostenpflichtige einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden. Hierzu ist eine zusätzliche Beauftragung nötig. Nähere Informationen zur Beauftragung der einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier.

Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Erbenermittlung“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.

Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20 € fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.

  • Preis: € 29,00
  • Rabatte: ab 100 Anfragen monatlich
  • Kosten: pro Auskunft
  • Erfolgsquote: keine Angabe

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