Wir bieten Ihnen den Zugang zur Einwohnerkontrolle/ zum Melderegister bzw. Personenmeldeamt der Schweiz, um die aktuelle Anschrift Ihrer in der Schweiz gemeldeten Schuldner abfragen zu können.
Eine ladungsfähige Adresse ist Voraussetzung, um zum Beispiel das grenzüberschreitende Mahnverfahren („Europäischer Mahnbescheid“) einleiten zu können und Forderungen gegenüber in der Schweiz lebenden Schuldnern geltend machen zu können.
Die gesuchte Person muss durch bestimmte Merkmale soweit identifizierbar sein, dass Verwechslungen ausgeschlossen werden können.
Die notwendigen Angaben für eine Auskunft aus dem Melderegister Schweiz sind:
In der Schweiz müssen sich Personen gemäß Gemeindegesetze der Kantone bei Zuzug, Umzug oder Wegzug innerhalb von 8 bis 14 Tagen beim Personenmeldeamt bzw. der Einwohnerkontrolle melden.
Die Erfolgsaussichten einer Auskunft aus dem Melderegister Schweiz sind dementsprechend gut.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Melderegister Schweiz“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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