Wir empfehlen die Anschriftenermittlung „vor Ort“, wenn die bisherigen Aktivitäten, den Schuldner zu finden (z.B. Anschriftenermittlung Privatperson), erfolglos waren. Sie möchten alle Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen, zum Beispiel weil die Forderungssumme hoch ist.
Mit der Anschriftenermittlung „vor Ort“ beauftragen Sie eine tagesaktuelle und sorgfältige Recherche, die wir bei zunächst hoffnungslosen Fällen doch noch positiv abschließen können.
Gut geschulte Rechercheure befragen telefonisch das Umfeld an der zuletzt bekannten Schuldneradresse, wie z.B. Nachbarn, Hausmitbewohner, Hausverwalter und Vermieter bzw. Hauseigentümer und Postzusteller.
Unser Tipp: Beauftragen Sie die Anschriftenermittlung „vor Ort“ nur, wenn der Schuldner an der Ihnen bekannten Adresse innerhalb der letzten 6 bis 8 Monate gewohnt hat. Danach sinkt die Erfolgsquote erfahrungsgemäß, da sich die Befragten nicht mehr so gut erinnern können und weniger Informationen geben können.
Bitte beachten Sie, dass die Anschriftenermittlung „vor Ort“ vorwiegend auf intensiven telefonischen Befragungen des Umfelds basiert. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die mündlich erteilten Informationen keine Gewähr übernehmen können und aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu der auskunftgebenden Person übermitteln können.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Anschriftenermittlung vor Ort“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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