Bei einer erweiterten Einwohnermeldeamtsanfrage werden deutlich mehr Angaben zu einer Person beauskunftet. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen: Für das Auskunftsersuchen müssen wir gegenüber der Meldebehörde zwingend das berechtigte Interesse (z. B. eine Forderung oder einen Schuldtitel) nachweisen. Private Gründe wie Klassentreffen oder Familienfeiern werden nicht akzeptiert.
Die Kosten variieren, abhängig von den Gebühren des Einwohnermeldeamtes, zwischen 15,- bis 30,- Euro. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 8,50 Euro.
Sie können eine erweiterte Melderegisterauskunft über Ihren Kundenbereich beauftragen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Möglicher Inhalt einer erweiterten Melderegisterauskunft:
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „erweiterte Einwohnermeldeamtsanfrage“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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