Viele Schuldner versuchen ihrer Zahlungspflicht zu entgehen, indem sie gegenüber Gläubigern Arbeitseinkommen verschweigen, in das hinein vollstreckt werden kann. Eine Arbeitgeberermittlung liefert Ihnen die nötigen Informationen.
Bei der Ermittlung von Arbeitgebern führen wir auf Basis der angegebenen Anschrift Recherchen im Umfeld des Schuldners durch. Wir teilen Ihnen alle ermittelbaren Informationen mit, zum Beispiel die genaue Firmierung und Anschrift des Arbeitgebers, die Einkommensart oder – sofern der Schuldner Sozialleistungen erhält – den Leistungsträger.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitgeberermittlung vorwiegend auf intensive Befragungen des Umfelds basiert. Für die mündlich erteilten Auskünfte des Umfelds können wir keine Gewähr übernehmen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir keine Angaben zu der Auskunft gebenden Person übermitteln.
Bitte beachten Sie: Für eine Arbeitgeberermittlung benötigen wir zwingend die Wohnanschrift des Schuldners. Sollte Ihnen die aktuelle Adresse nicht bekannt sein, beauftragen Sie uns zuerst mit einer Anschriftenermittlung Privatpersonen Deutschland.
Hinweis zur Online-Nutzung:
Sie können die „Arbeitgeberermittlung“ direkt online beauftragen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Supercheck Kundenbereich ein oder registrieren Sie sich gleich HIER als Neukunde.
Bei Supercheck gibt es keine Mitgliedschaften, Mindestmengen oder feste Vertragslaufzeiten. Mit der ersten Rechnung wird eine einmalige Einrichtungsgebühr von 20€ fällig. Abgeschlossene Ermittlungen werden zum Monatsende in Rechnung gestellt.
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